Berufsbild

Berufsbild

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können, wobei auf die erforderliche systematische Verwendung von Übungsköpfen bei der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist:
1. Handhaben, Instandhalten und Desinfizieren der zu verwendenden Werkzeuge und Apparate,
2. Erstellen und Gestalten von Frisuren für Damen und Herren, einschließlich der berufsbezogenen Kommunikation und Fachberatung,
3. Rasieren,
4. Durchführen der Haar-, Haut- und Nagelpflege sowie des Nageldesigns,
5. Anwenden dekorativer Kosmetik,
6. Verkaufen aller einschlägigen Produkte und diesbezügliches Beraten,
7. Anfertigen und Instandhalten von Haarersatz jeglicher Art,
8. Bilden von Masken,
9. Anwenden der Farblehre und der optischen Wirkung von Farben,
10. dauerhaftes Umformen des Haares.